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Erhalten Sie 10 % Rabatt ab Ihrer 3. Buchung

Ab der dritten Buchung eines Unternehmens/einer Universität/Hochschule für den gleichen GDCh-Fortbildungskurs wird ein Rabatt von 10 % auf die jeweilige Teilnahmegebühr gewährt (Teilnehmender 1 und 2 zahlen die komplette Gebühr, Teilnehmender 3 zahlt nur 90 %, Teilnehmender 4 zahlt nur 90 %).

Bitte senden Sie uns für die Inanspruchnahme des Rabattes eine E-Mail an fb@gdch.de  – unter Angabe der bereits angemeldeten Teilnehmenden Ihres Unternehmens!
Bei nachträglichen Teilstornierungen nennen Sie uns gerne einen Ersatzteilnehmenden. Andernfalls wird (zusätzlich zu den Stornierungsgebühren) oben genannter Rabatt zurückgenommen und die Differenz von 10% nachträglich fakturiert.

Rabatte und Förderungen sind nicht kombinierbar.

Doppelbucher-Rabatt: Erhalten Sie 5% Rabatt

Sie erhalten 5 % Rabatt auf die jeweilige Kursgebühr. Bitte senden Sie uns für Ihre Anmeldung eine E-Mail an academy@gdch.de unter Angabe der betreffenden Kurs IDs sowie Ihrer Teilnahmeadresse (und ggf. einer abweichenden Rechnungsadresse).

Kurse mit Doppelbucher-Rabatten enthalten unter "das Wichtigste zum diesem Kurs" einen entsprechenden Hinweis. 

Ihre Fachprogramm Buchung: Erhalten Sie bis zu 10% Rabatt

Buchen Sie alle Module Ihres GDCh-Fachprogramms innerhalb eines Kalenderjahres und erhalten Sie bis zu 10% Rabatt.

Erhalten Sie folgende Rabatte:

- 10 % Rabatt bei Buchung des GDCh-Fachprogramms Geprüfter Wirtschaftschemiker GDCh (m/w/d)

- 5 % Rabatt bei Buchung des GDCh-Fachprogramms Geprüfter Qualitätsexperte GxP GDCh (m/w/d)

Melden Sie gleich jetzt an: fb@gdch.de.

Rabatte sind nicht kombinierbar.

Fördermaßnahmen

Die GDCh unterstützt die Teilnahme am GDCh-Fortbildungsprogramm jährlich mit der Vergabe von Förder- und Freiplätzen. Für Jungchemiker werden zusätzliche Fördermaßnahmen für spezielle Veranstaltungen angeboten.

Für Förder- und Freiplätze stehen nur in begrenztem Umfang finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf eine der genannten Fördermaßnahmen besteht nicht.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum Anmeldeschluss (bei Präsenzkursen bis vier und bei Online-Kursen bis eine Woche vor Kursbeginn) eingereicht werden, damit eine Bearbeitung möglich ist. Die GDCh-Geschäftsstelle behält sich vor, bei Bedarf weitere Informationen beim Antragsteller einzuholen.

Die Anträge sind zusammen mit den entsprechenden Bescheinigungen per EMail einzureichen an:

Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.
Fortbildung
E-Mail: fb@gdch.de

Nähere Informationen zu den GDCh-Fördermaßnahmen erhalten Sie ebenfalls unter den genannten Kontaktdaten.


1. Förderplätze
Unten genannte Personengruppen können einen Förderplatzantrag zur Teilnahme an GDCh-Fortbildungsveranstaltungen stellen. Die Unterstützung besteht in der Übernahme von 80 % der jeweiligen Kursgebühr. Reise- und Aufenthaltskosten werden nicht übernommen.

Für die Gewährung eines Förderplatzes gelten folgende Kriterien:

1.1 Die Zahl der Förderplätze ist begrenzt, eine endgültige Zusage kann erst zehn Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen.

1.2 Förderplätze beantragen können:

- Studierende während der Abschlussarbeit und Doktoranden chemischer Fachrichtungen von Hochschulen
- Promovierte Angehörige chemischer Fachbereiche von Hochschulen, soweit sie befristet an der Hochschule angestellt sind.
- Fachreferenten Chemie an Hochschulbibliotheken
- Lehrer an pädagogischen Hochschulen mit dem Fachgebiet Chemie, soweit sie befristet an der Hochschule angestellt sind
- Laboranten, CTAs und Chemikanten, soweit sie befristet angestellt sind
- Stellungslose Chemiker

1.3 Der Förderantrag muss folgende Punkte beinhalten:

- Formlose Begründung der Notwendigkeit einer Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung durch den Vorgesetzten
- Angabe durch den Vorgesetzen, in welchem inhaltlichen Zusammenhang der Fortbildungskurs mit dem Arbeitsgebiet steht
- Begründung durch den Vorgesetzten, dass die Kenntnisse in einer externen Fortbildungsveranstaltung erworben werden müssen
- Bestätigung durch den Vorgesetzten, dass die Kosten nicht von der Universität bzw. der Hochschule übernommen werden können
- Nachweis der befristeten Anstellung

Bitte beachten Sie, dass der Förderplatzantrag auf Geschäftspapier zu erstellen ist.

1.4 Der Förderantrag für stellungslose Chemiker:innen muss folgende Punkte beinhalten:

- Formlose Begründung der Notwendigkeit einer Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung
- Angabe, in welchem inhaltlichen Zusammenhang der Fortbildungskurs mit dem Arbeitsgebiet steht
- Aktuelle Bescheinigung der Agentur für Arbeit


2. Freiplätze für stellungslose GDCh-Mitglieder
Stellungslose GDCh-Mitglieder können einen Freiplatzantrag zur Teilnahme an GDCh-Fortbildungsveranstaltungen stellen. Die Unterstützung besteht in der vollständigen Übernahme der jeweiligen Kursgebühr und der Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse).

Anträge auf Freiplätze können zunächst formlos gestellt werden.

Antragsteller erhalten daraufhin einen Erhebungsbogen zur Erfassung der erforderlichen persönlichen Angaben und zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Zuwendung gegeben sind.

Sollte der Freiplatzantrag nicht genehmigt werden, besteht die Möglichkeit, einen Förderplatz (siehe Punkt 1) zu beantragen.

3. Fördermaßnahmen für Jungchemiker
Die GDCh fördert Jungchemiker mit einer Reihe speziell für diese Personengruppe initiierter Kurse.
Jungchemiker können für diese Kurse auf Antrag einen Zuschuss von 80 % zu der jeweiligen Kursgebühr beantragen. Reise- und Aufenthaltskosten werden nicht übernommen.

Für die Gewährung des Zuschusses gelten folgende Kriterien:

3.1 Einen Zuschuss von 80 % zu den jeweiligen Kursgebühren beantragen können:

- Studierende während der Abschlussarbeit
- Doktoranden chemischer Fachrichtungen von Hochschulen

3.2 Vorgehensweise bei der Beantragung eines Zuschusses:

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung zu einer der unter Punkt 3.1 genannten Personengruppen gehören, senden Sie uns bitte das Formular „Anmeldung/Antrag“ auf Gewährung eines Zuschusses vollständig ausgefüllt per Post, Fax oder E-Mail zu.

- Das Formular „Anmeldung/Antrag“ auf Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an einem Jungchemiker-Kurs finden Sie unter gdch.academy/jc.
- Fügen Sie dem Formular bitte eine formlose Bestätigung Ihres Arbeitskreisleiters auf Geschäftspapier bei, aus dem hervorgeht, dass Sie zurzeit zu einer der unter Punkt 3.1 genannten Personengruppen gehören.
- Im Falle der Genehmigung Ihres Zuschussantrages wird Ihre Anmeldung verbindlich und Sie werden automatisch eingebucht.

Wir bitten um Verständnis, dass

- uns die Unterlagen bis zum Anmeldeschluss vorliegen müssen. Nach dem Anmeldeschluss ist ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nicht mehr möglich.
- die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden und die Anzahl der Teilnehmerplätze begrenzt ist. Sichern Sie sich daher Ihre Teilnahme rechtzeitig.

Im Falle der Ablehnung Ihres Zuschussantrages werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dann haben Sie die Möglichkeit sich als Vollzahler zu der Veranstaltung anzumelden.

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Sie haben Fragen oder möchten Informationen?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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