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Fachkunde Gefahrstoffe

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Ziele & Inhalte

Nach § 6 GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Je nach Branche und Tätigkeit umfasst die Fachkunde im Wesentlichen eine geeignete Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende Tätigkeit. Darüber hinaus ist Kompetenz im Arbeitsschutz erforderlich, die Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst. Dementsprechend kann die erforderliche Fachkunde nicht allein durch die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme bescheinigt werden. Eine Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme kann jedoch zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse zur Fachkunde oder deren Auffrischung dienen.

Über die Kursleitung

Dr. Jan Picalek
Kursleitung

Dr. Jan Picalek

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Kursleitung

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Zielgruppe

Alle Mitarbeitenden in der chemischen Industrie, einschließlich Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und alle, die an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beteiligt sind.

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